Was ist Angeln?

Was ist Angeln eigentlich?

Unter Angeln oder Sportfischen versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer oder mehreren Handangeln. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Angelhaken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei den meisten Angelmethoden Wirbel eingesetzt.

Das Angeln unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere:
Zu einem einen gültigen Fischereischein; diesen erhält man bei vorhandenem Sachkundenachweis (das kann die bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt sein) auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland).
In Rheinland-Pfalz gilt das Landesfischereigesetz nur für Personen, „die im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnen“, d. h. ein Ausländer erhält den Fischereischein ohne Prüfung. Außerdem kann jeder einen sogenannten „Grenzgewässerschein“ ohne Prüfung erhalten (u. a. bei der Verbandsgemeinde Südeifel). Er kostet für ein Jahr 15 Euro und gilt für die Flüsse Sauer, Our und Mosel dort, wo sie Grenzgewässer zu Luxemburg sind, und auch in Luxemburg, wo Sauer, Our und Mosel Grenzgewässer zu Deutschland sind. Der Grenzgewässerschein gilt auch in Teilen des Saarlands.

Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.

Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. ein Angelverein) erworben werden. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder das Gewässergrundstück einschließlich des Fischereirechts zu pachten oder nur das Fischereirecht. Angelvereine pachten oft das Fischereirecht für mehrere Gewässer in einer Region und geben Fischereierlaubnisscheine für ihre Pachtgewässer aus. An solchen Angelgewässern sind dann die Gewässerordnungen der Vereine zu beachten, die in Punkten wie Schonzeiten, Schonmaß und Fangbeschränkungen durchaus strenger (aber niemals milder) als die Landesgesetze sein können. Vereine können das Mitführen von Gewässerordnung und Fangbuch an ihren Gewässern vorschreiben.
Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dieses beruht dann auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.
Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das sogenannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt in Privatgewässern als Diebstahl und in Fließgewässern als Fischwilderei und wird mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet (§ 293 Nr. 1 und 2 StGB).

Auch das Angeln hat eine wirtschaftliche Bedeutung.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei ist in Deutschland etwa ebenso groß wie die des gewerblichen Fischfangs. Der ökonomische Gesamtnutzen des Angelns für die Gesellschaft konnte mit rund 6,4 Milliarden Euro jährlich beziffert werden. Der Wirtschaftszweig beschäftigt 52.000 Arbeitnehmer. Die meisten dieser Arbeitsplätze sind in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie, im Einzelhandel und in der Fischerei (z. B. in Fischzuchtbetrieben) sowie im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe angesiedelt. Am beliebtesten ist das Angeln in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo nach Schätzungen in jeweils 22–23 % der Haushalte mindestens eine Person aktiver Angler ist. Wie viele Angler es genau gibt, ist unbekannt. Eine Million Menschen sind in Deutschland in einem Anglerverein organisiert. Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sagen rund fünf Millionen Deutsche, sie würden ab und zu oder regelmäßig angeln. Ungefähr 94 % der deutschen Angler sind männlich, eine ähnliche Quote gilt in der Schweiz. 2002 angelten sie etwa 45.000 Tonnen Fisch; die gewerbliche See- und Flussfischerei fing in derselben Zeit etwa 4.000 bis 7.000 Tonnen.[7] Die wirtschaftliche Bedeutung von Angelreisen wurde bis heute noch nie genau untersucht. Fest steht, dass jedes Jahr viele Angelfreunde, Familien aber auch Angelvereine und Jugendgruppen einen speziellen Angelurlaub in Deutschland und im Ausland verbringen. Man kann zwischen Anglern unterscheiden die z.B. eine Woche in Frankreich Tag & Nacht an einem Pay Lake zum Karpfenangeln verbringen - und Familien die in ihrem Urlaub ein paar Stunden am Wasser zum Angeln verbringen. In Deutschland gibt es eine handvoll professioneller Angelreiseveranstalter. Beliebte Reiseziele sind Frankreich zum Karpfenangeln, Spanien zum Wallerangeln oder das Mittelmeer zum Hochseeangeln.

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